Rechtliche Hinweise

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ajeti Service GmbH für Reinigungsservices in Chur und Graubünden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Ajeti Service GmbH (nachfolgend "Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für sämtliche Reinigungs- und Hauswartungsdienstleistungen in Chur, Landquart und der gesamten Region Graubünden.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Offerten, Auftragsbestätigungen und Dienstleistungsverträge zwischen der Ajeti Service GmbH und ihren Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine schriftliche Offerte der Ajeti Service GmbH annimmt (E-Mail, Unterschrift oder ausdrückliche Bestätigung per Telefon mit anschliessender schriftlicher Fixierung). Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Zusätzliche Arbeiten, die während der Ausführung nötig werden und nicht in der Offerte enthalten sind, werden vorab mit dem Auftraggeber besprochen und separat verrechnet.

Die Ajeti Service GmbH führt die Arbeiten fachgerecht und nach bestem Wissen aus. Sie setzt ausgebildetes und versichertes Personal ein.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Je nach MWST-Status der Ajeti Service GmbH sind die Preise inklusive oder ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen (siehe Offerte).

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Ajeti Service GmbH berechtigt, einen Verzugszins von 5% pro Jahr sowie angemessene Mahngebühren zu erheben.

Bei grösseren Aufträgen (ab CHF 2'000) kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden.

5. Abnahmegarantie bei Umzugsreinigungen

Bei Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie garantiert die Ajeti Service GmbH, dass die Wohnung von der Verwaltung bzw. der Vermieterschaft abgenommen wird. Sollten Nacharbeiten erforderlich sein, führt die Ajeti Service GmbH diese kostenlos innert 48 Stunden aus.

Voraussetzung: Der Abnahmetermin muss mindestens 48 Stunden im Voraus bekannt sein, die Ajeti Service GmbH muss bei der Abnahme anwesend sein oder unmittelbar über allfällige Beanstandungen informiert werden. Schäden, die nicht durch die Reinigung entstanden sind (z.B. Nutzungsspuren, Wasserschäden, bauliche Mängel), sind ausdrücklich vom Garantieumfang ausgenommen.

6. Pflichten des Auftraggebers

7. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Terminverschiebungen oder Absagen durch den Auftraggeber sind bis 48 Stunden vor Ausführungsbeginn kostenfrei möglich.

8. Haftung

Die Ajeti Service GmbH haftet für nachweisbare Schäden, die durch sie oder ihre Hilfspersonen bei der Auftragsausführung verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

Die Haftung ist begrenzt auf den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden, entgangener Gewinn oder immaterielle Schäden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Schäden sind dem Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach Arbeitsabschluss, schriftlich zu melden.

9. Mängelrüge & Gewährleistung

Mängel an der erbrachten Leistung sind innert 48 Stunden nach Arbeitsabschluss schriftlich geltend zu machen. Die Ajeti Service GmbH ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel innert angemessener Frist kostenlos zu beheben.

Bei wiederholter Mängelbehebung ohne Erfolg kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG).

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Stromausfälle, Streiks) berechtigen die Ajeti Service GmbH zur Verschiebung des Termins, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Die betroffenen Arbeiten werden nach Wegfall des Hindernisses so rasch wie möglich nachgeholt.

12. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und bis 12 Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden der Ajeti Service GmbH direkt oder indirekt abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoss wird eine Konventionalstrafe von CHF 10'000.— pro Fall fällig.

13. Änderungen der AGB

Die Ajeti Service GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Verträge gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft war.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen der Ajeti Service GmbH und dem Auftraggeber unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Ajeti Service GmbH, Buchs SG.

Stand: 19.04.2026 · Ajeti Service GmbH, Landquart